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Häufige Fragen

Der Arbeitnehmer untersteht grundsätzlich keiner Mitteilungspflicht. Von sich aus muss er nicht auf seine Erkrankung hinweisen. Beeinträchtigt diese jedoch die Ausübung der Arbeitstätigkeit, sollte Auskunft über die Erkrankung gegeben werden. Insbesondere wenn MS-Betroffene schnell ermüden, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber durchaus sinnvoll. Dies gilt auch dann, wenn schon bei der Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit Klarheit darüber besteht, dass die Arbeit aufgrund eines aktuellen Schubes oder eines Rehabilitationsaufenthaltes nicht termingerecht aufgenommen werden kann.

Die Frage des Arbeitgebers nach dem allgemeinen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers ist unzulässig. Wird die Frage jedoch präzisiert und nach dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung und deren Verlauf in den letzten zwei Jahren gefragt, ist es ratsam, diese wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Diagnose wie MS ist gerade im Beruf mit vielen Fragen verbunden. Die Arbeitskammer bietet hier Hilfestellungen wie Eingliederungshilfe oder Unterstützung bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes.

Weltweit sind ca. 2,5 Millionen Menschen an MS erkrankt. In Österreich leben rund 12.500 MS-Betroffene. Jedes Jahr wird bei etwa 400 Menschen MS neu diagnostiziert.